Im Rahmen der International Financial Reporting Standards (IFRS gibt es mehrere Bewertungsmodelle, die zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten verwendet werden können. Zu den wichtigsten Bewertungsmodellen gehören: 1. **Anschaffungskostenmodell (Cost Model)**: Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. 2. **Neubewertungsmodell (Revaluation Model)**: Vermögenswerte werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich nachfolgender Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Dieses Modell wird häufig für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte verwendet. 3. **Fair-Value-Modell (Fair Value Model)**: Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dieses Modell wird häufig für Finanzinstrumente verwendet. 4. **Amortised Cost Model (fortgeführte Anschaffungskosten)**: Finanzinstrumente werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei die Effektivzinsmethode angewendet wird. Dies gilt insbesondere für Darlehen und Forderungen. 5. **Modell der beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value Less Costs to Sell)**: Dieses Modell wird häufig bei der Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen verwendet. Diese Bewertungsmodelle sind in verschiedenen IFRS-Standards spezifiziert, wie z.B. IAS 16 (Sachanlagen), IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte), IFRS 9 (Finanzinstrumente) und IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts).