Was ist ein Bewertungskonflikt G?

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Ein Bewertungskonflikt G (auch bekannt als "Bewertungskonflikt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG") tritt im deutschen Steuerrecht auf, wenn es bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung kommt. Dies kann beispielsweise bei der Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen oder anderen Vermögensgegenständen der Fall sein. Der Konflikt entsteht, wenn der Steuerpflichtige und das Finanzamt unterschiedliche Werte für dasselbe Wirtschaftsgut ansetzen, was zu unterschiedlichen Steuerbeträgen führt.

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