Wo trägt man in der EÜR Betriebseinnahmen aus postsekundärem nicht tertiärem Unterricht ein?

Antwort

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) werden Betriebseinnahmen aus dem post-sekundären nicht tertiären Unterricht in der Regel unter den allgemeinen Betriebseinnahmen erfasst. Diese Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen Umsätzen und sollten in der Zeile 11 des EÜR-Formulars (Anlage EÜR) eingetragen werden, die für "Betriebseinnahmen als Summe der einzelnen Betriebseinnahmen" vorgesehen ist. Es ist wichtig, die Einnahmen genau zu dokumentieren und entsprechende Belege aufzubewahren, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt alle erforderlichen Nachweise vorlegen zu können. Wenn du unsicher bist, wie du die Eintragungen korrekt vornimmst, kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren.

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