Was sind die Bestimmungen für die Kassenbuchführung im Einzelhandel?

Antwort

Die Kassenbuchführung im Einzelhandel unterliegt in Deutschland bestimmten gesetzlichen Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass alle Einnahmen und Ausgaben korrekt und nachvollziehbar erfasst werden. Hier sind einige der wichtigsten Bestimmungen: 1. **Aufzeichnungspflicht**: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah, vollständig und geordnet aufgezeichnet werden. Dies gilt sowohl für Bareinnahmen als auch für Barausgaben. 2. **Einzelaufzeichnungspflicht**: Grundsätzlich müssen alle Einnahmen und Ausgaben einzeln aufgezeichnet werden. Ausnahmen gibt es für bestimmte Branchen und Kleinbetriebe, die eine sogenannte offene Ladenkasse nutzen dürfen. 3. **Kassensturzfähigkeit**: Die Kassenaufzeichnungen müssen jederzeit einen Kassensturz ermöglichen, d.h., der Soll-Bestand der Kasse muss mit dem Ist-Bestand übereinstimmen. 4. **Unveränderbarkeit**: Einmal erfasste Daten dürfen nicht nachträglich verändert werden. Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. 5. **Aufbewahrungspflicht**: Kassenberichte und -aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. 6. **GoBD**: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen eingehalten werden. 7. **Registrierkassenpflicht**: Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Weitere Informationen und detaillierte Regelungen können auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gefunden werden: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de). Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer entsprechenden Fachstelle zu informieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

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