Bei einer Pfändung wird das Weihnachtsgeld in der Regel vom Arbeitgeber bescheinigt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Vollstreckungsgericht oder dem Gläubiger auf Anfrage Auskunft über die Lohn- und Gehaltsbestandteile des Schuldners zu geben, einschließlich etwaiger Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Im Rahmen einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber also offenlegen, ob und in welcher Höhe Weihnachtsgeld gezahlt wird, da dies für die Berechnung des pfändbaren Einkommens relevant ist. Die Bescheinigung erfolgt meist formlos durch eine Gehaltsabrechnung oder auf Nachfrage durch eine schriftliche Bestätigung. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/) oder bei [schuldnerberatung.de](https://www.schuldnerberatung.de/weihnachtsgeld-pfaendung/).