Bis zum aktuellen Wissensstand (Juni 2024) gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Änderungen, die eine Erhöhung der Sozialabgaben ab dem 01.10.2025 festlegen. Sozialabgaben (Kranken-, Rent... [mehr]
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland beträgt derzeit 14,6 % des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen. Der Zusatzbeitrag, der von den einzelnen Krankenkassen festgelegt wird, liegt im Durchschnitt bei etwa 1,3 %, kann jedoch variieren. Das BBMG (Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung) liegt 2023 bei 4.987,50 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Einkommen über diesem Betrag nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Für die aktuellsten Informationen ist es ratsam, die Webseiten der jeweiligen Krankenkassen oder offizielle Quellen zu konsultieren.
Bis zum aktuellen Wissensstand (Juni 2024) gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Änderungen, die eine Erhöhung der Sozialabgaben ab dem 01.10.2025 festlegen. Sozialabgaben (Kranken-, Rent... [mehr]