Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland beträgt derzeit 14,6 % des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen. Der Zusatzbeitrag, der von den einzelnen Krankenkassen festgelegt wird, liegt im Durchschnitt bei etwa 1,3 %, kann jedoch variieren. Das BBMG (Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung) liegt 2023 bei 4.987,50 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Einkommen über diesem Betrag nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Für die aktuellsten Informationen ist es ratsam, die Webseiten der jeweiligen Krankenkassen oder offizielle Quellen zu konsultieren.
Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]