Bis zum aktuellen Wissensstand (Juni 2024) gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Änderungen, die eine Erhöhung der Sozialabgaben ab dem 01.10.2025 festlegen. Sozialabgaben (Kranken-, Rent... [mehr]
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2023 2,6 % des Bruttoeinkommens. Dieser Satz wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, also jeweils 1,3 %.
Bis zum aktuellen Wissensstand (Juni 2024) gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Änderungen, die eine Erhöhung der Sozialabgaben ab dem 01.10.2025 festlegen. Sozialabgaben (Kranken-, Rent... [mehr]