Nenne zwei Beispiele für Bürgschaftsarten und beschreibe eine näher.

Antwort

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, zwei gängige Beispiele sind: 1. **Selbstschuldnerische Bürgschaft**: Bei dieser Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, die Schuld des Hauptschuldners zu begleichen, ohne dass der Gläubiger zuerst versuchen muss, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Der Bürge haftet also direkt und in vollem Umfang. 2. **Ausfallbürgschaft**: Hierbei verpflichtet sich der Bürge, die Schuld nur dann zu begleichen, wenn der Hauptschuldner in Verzug gerät und die Zahlung nicht leistet. Der Gläubiger muss also zuerst versuchen, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben, bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen kann. Die **selbstschuldnerische Bürgschaft** ist besonders vorteilhaft für den Gläubiger, da sie eine schnellere und unkomplizierte Möglichkeit bietet, an sein Geld zu kommen. Der Bürge trägt ein höheres Risiko, da er sofort zur Zahlung aufgefordert werden kann, ohne dass der Gläubiger vorher den Hauptschuldner belangen muss.

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