Steht Eigenkapital befristet zur Verfügung?

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Eigenkapital ist in der Regel unbefristet, da es das Kapital darstellt, das die Eigentümer eines Unternehmens eingebracht haben und das nicht zurückgezahlt werden muss, solange das Unternehmen besteht. Es gibt jedoch spezielle Formen von Eigenkapital, wie z.B. Genussrechte oder stille Beteiligungen, die befristet sein können. Diese Formen von Eigenkapital haben oft eine feste Laufzeit und müssen nach Ablauf dieser Frist zurückgezahlt oder in eine andere Form von Kapital umgewandelt werden.

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