Ein Gesellschafterdarlehen kann zinsfrei gewährt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: 1. **Vertragliche Regelung**: Es muss eine klare vertragliche Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft bestehen, die die Bedingungen des Darlehens festlegt. 2. **Marktübliche Zinsen**: Das zinsfreie Darlehen sollte im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehen. In vielen Ländern wird ein zinsfreies Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet, wenn es nicht marktüblich ist. Daher sollte der Marktzinssatz für vergleichbare Darlehen berücksichtigt werden. 3. **Gesellschafterstatus**: Der Darlehensgeber muss Gesellschafter der Gesellschaft sein. Dies ist eine Voraussetzung, um die steuerlichen Vorteile eines Gesellschafterdarlehens in Anspruch nehmen zu können. 4. **Finanzielle Situation der Gesellschaft**: Die Gesellschaft sollte in der Lage sein, das Darlehen zurückzuzahlen, auch wenn es zinsfrei ist. Eine Überprüfung der finanziellen Lage ist ratsam. 5. **Dokumentation**: Eine ordnungsgemäße Dokumentation des Darlehens ist wichtig, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass es sich um ein echtes Darlehen handelt und nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Es ist ratsam, sich bei der Gestaltung eines Gesellschafterdarlehens rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu vermeiden.