Um der Europäischen Währungsunion (EWU) beizutreten und den Euro als Währung einzuführen, müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmte wirtschaftliche und rechtliche Kriterien erfüllen, die als Konvergenzkriterien oder Maastricht-Kriterien bekannt sind. Diese Kriterien sind: 1. **Preisstabilität**: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten der EU liegen. 2. **Öffentliche Finanzen**: - **Haushaltsdefizit**: Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen. - **Staatsverschuldung**: Die staatliche Gesamtverschuldung darf nicht mehr als 60 % des BIP betragen. 3. **Wechselkursstabilität**: Der Mitgliedstaat muss mindestens zwei Jahre am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teilnehmen, ohne dass es zu starken Abweichungen vom festgelegten Wechselkurs kommt. 4. **Langfristige Zinssätze**: Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über denen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Zusätzlich zu diesen wirtschaftlichen Kriterien müssen die Länder auch rechtliche Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass ihre nationalen Gesetze mit den EU-Verträgen und -Regelungen im Einklang stehen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Union: [europa.eu](https://europa.eu/).