Was sind die Bedingungen für den Beitritt zur Währungsunion?

Antwort

Um der Europäischen Währungsunion (EWU) beizutreten und den Euro als Währung einzuführen, müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmte wirtschaftliche und rechtliche Kriterien erfüllen, die als Konvergenzkriterien oder Maastricht-Kriterien bekannt sind. Diese Kriterien sind: 1. **Preisstabilität**: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten der EU liegen. 2. **Öffentliche Finanzen**: - **Haushaltsdefizit**: Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen. - **Staatsverschuldung**: Die staatliche Gesamtverschuldung darf nicht mehr als 60 % des BIP betragen. 3. **Wechselkursstabilität**: Der Mitgliedstaat muss mindestens zwei Jahre am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teilnehmen, ohne dass es zu starken Abweichungen vom festgelegten Wechselkurs kommt. 4. **Langfristige Zinssätze**: Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über denen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Zusätzlich zu diesen wirtschaftlichen Kriterien müssen die Länder auch rechtliche Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass ihre nationalen Gesetze mit den EU-Verträgen und -Regelungen im Einklang stehen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Union: [europa.eu](https://europa.eu/).

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