Gilt eine Bankvollmacht über den Tod hinaus?

Antwort

Eine Bankvollmacht (z. B. Kontovollmacht) gilt in der Regel **über den Tod des Kontoinhabers hinaus**, sofern nichts anderes in der Vollmacht geregelt ist. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Kontoinhabers weiterhin über das Konto verfügen kann, bis die Erben oder das Kreditinstitut die Vollmacht widerrufen oder das Konto gesperrt wird. Allerdings ist zu beachten: - Die Bank kann nach Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers das Konto sperren, um den Nachlass zu sichern. - Die Erben können die Vollmacht widerrufen. - Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten nicht, im eigenen Interesse zu handeln, sondern nur im Sinne des Verstorbenen bzw. der Erben. Es empfiehlt sich, im Todesfall die Bank umgehend zu informieren, damit die rechtlichen Schritte korrekt eingeleitet werden können. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/banken-und-kredite/kontovollmacht-was-sie-wissen-und-beachten-sollten-13213).

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