Kann eine betriebliche Altersvorsorge an Nachkommen ausgezahlt werden?

Antwort

Ja, die Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge kann in der Regel auf die Nachkommen erfolgen, jedoch hängt dies von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Unternehmens und des gewählten Durchführungswegs ab. In vielen Fällen ist es möglich, dass die Ansprüche im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen, wie Ehepartner oder Kinder, übertragen werden. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen im Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge zu prüfen oder sich direkt beim Anbieter zu informieren.

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