Die Ausgleichszahlung aus Rentenansprüchen erfolgt in der Regel im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleichs. Dieser findet statt, wenn eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft geschieden wird. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner ausgeglichen. Hier sind die grundlegenden Schritte: 1. **Ermittlung der Rentenanwartschaften**: Beide Partner müssen ihre Rentenanwartschaften offenlegen. Dazu gehören gesetzliche Renten, betriebliche Altersvorsorgen und private Rentenversicherungen. 2. **Berechnung des Ausgleichs**: Das Familiengericht berechnet, wie viel jeder Partner während der Ehezeit an Rentenansprüchen erworben hat. Diese Ansprüche werden dann addiert und gleichmäßig auf beide Partner verteilt. 3. **Durchführung des Ausgleichs**: Der Ausgleich erfolgt in der Regel durch interne Teilung, bei der die Rentenansprüche direkt bei den jeweiligen Versorgungsträgern angepasst werden. In einigen Fällen kann auch eine externe Teilung erfolgen, bei der die Ansprüche auf einen anderen Versorgungsträger übertragen werden. 4. **Gerichtlicher Beschluss**: Das Familiengericht erlässt einen Beschluss, der den Versorgungsausgleich regelt. Dieser Beschluss ist bindend und wird den Versorgungsträgern mitgeteilt, die dann die entsprechenden Anpassungen vornehmen. Weitere Informationen zum Versorgungsausgleich findest du auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV - Versorgungsausgleich](https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Versorgungsausgleich/versorgungsausgleich_node.html).