Ein Arbeitnehmer muss von seinem Nettolohn unter anderem folgende Ausgaben bezahlen: 1. **Miete oder Hypothekenzahlungen**: Die monatlichen Kosten für Wohnraum. 2. **Lebensmittel**: Ausgaben f&u... [mehr]
Nein, die Höhe der Ausgaben beeinflusst nicht die Einstufung als Kleinunternehmer. Die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Deutschland hängt ausschließlich vom Umsatz ab. Konkret darf der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreiten und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen. Die Ausgaben spielen dabei keine Rolle. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Ein Arbeitnehmer muss von seinem Nettolohn unter anderem folgende Ausgaben bezahlen: 1. **Miete oder Hypothekenzahlungen**: Die monatlichen Kosten für Wohnraum. 2. **Lebensmittel**: Ausgaben f&u... [mehr]