Die Position 0843 „Allgemeine Verwaltungsausgaben“ ist eine Haushaltsstelle, die in vielen öffentlichen Haushaltsplänen (z. B. von Kommunen, Ländern oder Bund) verwendet wir... [mehr]
Nein, die Höhe der Ausgaben beeinflusst nicht die Einstufung als Kleinunternehmer. Die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Deutschland hängt ausschließlich vom Umsatz ab. Konkret darf der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreiten und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen. Die Ausgaben spielen dabei keine Rolle. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Die Position 0843 „Allgemeine Verwaltungsausgaben“ ist eine Haushaltsstelle, die in vielen öffentlichen Haushaltsplänen (z. B. von Kommunen, Ländern oder Bund) verwendet wir... [mehr]