Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbiet... [mehr]
Nein, die Höhe der Ausgaben beeinflusst nicht die Einstufung als Kleinunternehmer. Die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Deutschland hängt ausschließlich vom Umsatz ab. Konkret darf der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschreiten und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen. Die Ausgaben spielen dabei keine Rolle. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbiet... [mehr]
Der Satz korrekt lautet: „Ich bezahle lieber mit Kreditkarte, weil es für mich praktischer ist, aber ich bezahle auch mit Bargeld, um meine Ausgaben zu kontrollieren.“
Ob als Trader für FTMO die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung (Unternehmer) besser geeignet ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Hier die wichtigsten Unterschied... [mehr]