Unterliegen alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dem strengen Niederstwertprinzip?

Antwort

Nein, nicht alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip. Das strenge Niederstwertprinzip gilt in der Regel für das Umlaufvermögen. Für das Anlagevermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen werden muss. Bei einer nur vorübergehenden Wertminderung besteht hingegen ein Abschreibungswahlrecht.

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