Die Aussage ist nicht ganz korrekt. Das Niederstwertprinzip gilt für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, jedoch nicht in einem strengen Sinne. Es besagt, dass Vermögensg... [mehr]
Nein, nicht alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip. Das strenge Niederstwertprinzip gilt in der Regel für das Umlaufvermögen. Für das Anlagevermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen werden muss. Bei einer nur vorübergehenden Wertminderung besteht hingegen ein Abschreibungswahlrecht.
Die Aussage ist nicht ganz korrekt. Das Niederstwertprinzip gilt für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, jedoch nicht in einem strengen Sinne. Es besagt, dass Vermögensg... [mehr]