Ja, bei einem antizipativen Passivum (auch als antizipative Verbindlichkeit oder Rückstellung bekannt) wird der Aufwand vor dem Abschlussstichtag eines Geschäftsjahres erfasst, während die zugehörige Zahlung oder Einnahme nach dem Abschlussstichtag erfolgt. Dies bedeutet, dass der Aufwand in der Periode berücksichtigt wird, in der er wirtschaftlich verursacht wurde, auch wenn die tatsächliche Zahlung erst in einer späteren Periode stattfindet.