Der Ansatz eines Unternehmenskaufes nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse". Hier sind die wesentlichen Schritte: 1. **Identifikation des Erwerbers**: Bestimmung des Unternehmens, das die Kontrolle über das erworbene Unternehmen erlangt. 2. **Bestimmung des Erwerbszeitpunkts**: Der Zeitpunkt, zu dem der Erwerber die Kontrolle über das erworbene Unternehmen erlangt. 3. **Bewertung der Gegenleistung**: Die Gegenleistung, die der Erwerber für das erworbene Unternehmen zahlt, wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. 4. **Erfassung und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden**: Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. 5. **Goodwill oder Gewinn aus einem günstigen Kauf**: Die Differenz zwischen der übertragenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerte wird als Goodwill (wenn positiv) oder als Gewinn aus einem günstigen Kauf (wenn negativ) erfasst. Weitere Details und spezifische Anforderungen können direkt in IFRS 3 nachgelesen werden: [IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse](https://www.ifrs.org/issued-standards/list-of-standards/ifrs-3-business-combinations/).