Bankenschließfächer bieten eine gewisse Privatsphäre, sind jedoch nicht vollständig anonym gegenüber Behörden. Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu kennen und zu dokumentieren, was bedeutet, dass die Nutzung eines Schließfachs nicht anonym ist. Behörden können unter bestimmten Umständen, wie z.B. bei einem richterlichen Beschluss oder im Rahmen von Ermittlungen, Zugang zu Informationen über Bankenschließfächer und deren Inhalte erhalten. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Steuerhinterziehung oder anderen rechtlichen Angelegenheiten. Zusammengefasst: Bankenschließfächer bieten eine gewisse Privatsphäre, aber keine vollständige Anonymität gegenüber Behörden.