In Deutschland gilt: Wenn du einen anonymen Geldumschlag erhältst, kommt es auf die Höhe des Betrags und den Zusammenhang an. **1. Steuerrechtlich (Schenkung):** - **Beträge bis 20.000 Euro** (bei Schenkungen von Nicht-Verwandten): Keine sofortige Meldepflicht, aber du bist verpflichtet, Schenkungen dem Finanzamt anzuzeigen, wenn sie die Freibeträge überschreiten (§ 30 ErbStG). Bei anonymen Geldgeschenken ist das schwierig, aber rechtlich trotzdem vorgeschrieben. - **Beträge über 10.000 Euro** (bei Banken): Banken müssen Bareinzahlungen ab 10.000 Euro melden bzw. die Herkunft des Geldes prüfen (§ 10 GwG). **2. Geldwäschegesetz (GwG):** - Wenn du größere Bargeldsummen erhältst und diese auf ein Konto einzahlen willst, kann die Bank Nachweise verlangen. Bei anonymen Umschlägen ist das problematisch und kann zu einer Meldung führen. **3. Sozialleistungen:** - Wenn du Sozialleistungen beziehst, musst du jede Einnahme, auch anonyme, dem Amt melden. Sonst droht Rückforderung oder eine Anzeige wegen Betrugs. **Fazit:** Kleine Beträge (z.B. 50 oder 100 Euro) sind in der Regel unproblematisch. Bei größeren Summen (ab ca. 5.000–10.000 Euro) solltest du dich rechtlich absichern und ggf. dem Finanzamt oder der Bank die Herkunft erklären können. Anonyme Geldgeschenke können steuer- und geldwäscherechtliche Probleme verursachen. **Weitere Infos:** - [Bundesfinanzministerium – Schenkungssteuer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/2017-06-13-schenkungsteuer.html) - [Geldwäschegesetz (GwG)](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/) Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.