Ja, die Alterskasse für Landwirtschaft kann unter bestimmten Umständen Beiträge zurückfordern, auch wenn Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich herausstellt, dass die Befreiungsvoraussetzungen nicht korrekt oder nicht vollständig erfüllt wurden oder wenn es zu einer fehlerhaften Berechnung der Beiträge gekommen ist. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Regelungen der Alterskasse zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände des Falls zu klären.