Ja, die Alterskasse für Landwirtschaft kann Beiträge rückwirkend einfordern. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Sozialversicherungsbeiträge vier Jahre. Das bedeutet, dass die Alterskasse Beiträge bis zu vier Jahre rückwirkend einfordern kann. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der Alterskasse oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu erkundigen, um spezifische Informationen und mögliche Ausnahmen zu erhalten.