Muss ich das alleinige Sorgerecht haben, wenn ich Bürgergeld für Alleinerziehende beziehe?

Antwort

Nein, du musst nicht das alleinige Sorgerecht haben, um Bürgergeld für Alleinerziehende zu beziehen. Entscheidend ist, dass du tatsächlich alleinerziehend bist und die Hauptverantwortung für die Betreuung und Erziehung deines Kindes trägst. Das Bürgergeld berücksichtigt die besondere Situation von Alleinerziehenden, unabhängig davon, ob das Sorgerecht allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil ausgeübt wird.

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