Wie umgeht das Kreditinstitut das Problem der Akzessorität einer Bürgschaft bei einem Kontokorrentkredit?

Antwort

Die Akzessorität einer Bürgschaft bedeutet, dass die Bürgschaft von der Hauptschuld abhängt und nur in dem Umfang besteht, wie die Hauptschuld besteht. Bei einem Kontokorrentkredit, der durch eine Bürgschaft abgesichert wird, kann das Kreditinstitut dieses Problem umgehen, indem es eine sogenannte "Höchstbetragsbürgschaft" vereinbart. Bei einer Höchstbetragsbürgschaft wird die Haftung des Bürgen auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Dies bedeutet, dass der Bürge nur bis zu diesem festgelegten Betrag haftet, unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Verbindlichkeit des Kreditnehmers im Kontokorrentkonto ist. Dadurch wird die Akzessorität insofern berücksichtigt, als die Bürgschaft nur bis zu dem vereinbarten Höchstbetrag besteht, aber gleichzeitig wird das Risiko für den Bürgen begrenzt. Zusätzlich kann das Kreditinstitut regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Bürgschaftsvereinbarung vornehmen, um sicherzustellen, dass die Bürgschaft den aktuellen Kreditrahmen und die Nutzung des Kontokorrentkredits angemessen abdeckt.

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