Wie lange lassen sich Verluste aus Aktiengeschäften mit Gewinnen verrechnen?
Antwort vom**Aktienverluste kannst du in Deutschland zeitlich unbegrenzt in die Folgejahre vortragen. Entscheidend ist aber: Sie dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinnen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html)) Praktisch heißt das: Machst du 2024 mit Aktien 5.000 Euro Verlust und erst 2028 wieder 5.000 Euro Gewinn aus Aktienverkäufen, kann der alte Verlust dann noch vollständig gegengerechnet werden. Eine feste Frist wie „nur 1, 4 oder 10 Jahre“ gibt es dafür nicht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html)) Wichtig ist der Unterschied zwischen **Verrechnung im selben Jahr** und **Verlustvortrag**: Bei derselben Bank läuft das meist automatisch über den Aktienverlusttopf. Wenn am Jahresende noch nicht verrechnete Verluste übrig sind, bleiben sie dort grundsätzlich für die Folgejahre stehen. Willst du Verluste bankübergreifend nutzen oder in der Steuererklärung feststellen lassen, brauchst du in der Regel eine Verlustbescheinigung der Bank bis zum Jahresende. ([bundesfinanzministerium.de](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2025-05-14-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=2)) Der häufigste Irrtum ist, dass „Kapitalerträge“ insgesamt miteinander verrechenbar seien. Für **Aktienverluste** gilt gerade diese Sonderregel: nur gegen **Aktiengewinne**. Das ist der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Kapitalverlusten. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html))