Ja, es handelt sich um ein abweichendessjahr, wenn der Betriebsbeginn am 31.03. erfolgte. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist ein Geschäftsjahr, das nicht dem Kalenderjahr entspricht, also nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Wenn der Betriebsbeginn am 31.03. ist, würde das Wirtschaftsjahr in der Regel vom 31.03. eines Jahres bis zum 30.03. des folgenden Jahres laufen, was ein abweichendes Wirtschaftsjahr darstellt.