Ja, durch die Abschreibung werden die für die Beschaffung eines Gutes ausgegebenen Mittel als Aufwand auf die voraussichtlichen Nutzungszeiträume des Gutes verteilt. Dies ermöglicht es, die Kosten des Gutes über die Zeit hinweg zu verteilen, in der es genutzt wird, anstatt die gesamten Kosten im Anschaffungsjahr als Aufwand zu verbuchen.