Was gilt bei der Abschreibung eines Fahrrades, das ein Selbstständiger dienstlich nutzt?

Antwort

Wenn du als Selbstständiger ein Fahrrad dienstlich nutzt, kannst du es als Betriebsausgabe abschreiben. Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer des Fahrrads. Hier sind die wesentlichen Punkte: 1. **Anschaffungskosten**: Die Kosten für das Fahrrad werden als Anschaffungskosten betrachtet. 2. **Nutzungsdauer**: Die übliche Nutzungsdauer für Fahrräder beträgt in der Regel 7 Jahre. Das bedeutet, dass du die Anschaffungskosten über diesen Zeitraum abschreiben kannst. 3. **Abschreibungsmethode**: Du kannst die lineare Abschreibungsmethode anwenden, bei der die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. 4. **Privatnutzung**: Wenn du das Fahrrad auch privat nutzt, musst du den privaten Nutzungsanteil herausrechnen und nur den betrieblichen Anteil abschreiben. 5. **Sofortabschreibung**: Wenn die Anschaffungskosten des Fahrrads unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) liegen (derzeit 800 Euro netto), kannst du das Fahrrad im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Vorschriften korrekt einhältst.

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