Ist die Abschlusszahlung gleich einer Kaufoption?

Antwort

Nein, die Abschlusszahlung und die Kaufoption sind nicht dasselbe, obwohl sie oft im Zusammenhang mit Leasingverträgen werden. - **Abschlusszahlung**: Dies ist eine Zahlung, die am Ende eines Leasingvertrags fällig wird. Sie kann als Restwert des Fahrzeugs oder der geleasten Sache betrachtet werden, den der Leasingnehmer zahlen muss, wenn er das Objekt am Ende der Laufzeit erwerben möchte. Diese Zahlung ist in der Regel im Leasingvertrag festgelegt. - **Kaufoption**: Dies ist das vertraglich vereinbarte Recht des Leasingnehmers, das geleaste Objekt am Ende der Leasinglaufzeit zu einem vorher festgelegten Preis (oft der Restwert) zu kaufen. Die Kaufoption gibt dem Leasingnehmer die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, das Objekt zu erwerben. Zusammengefasst: Die Abschlusszahlung ist der Betrag, der gezahlt werden muss, wenn die Kaufoption ausgeübt wird. Die Kaufoption selbst ist das Recht, diese Zahlung zu leisten und das Objekt zu erwerben.

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