Welche Abbildungsregeln gibt es bei der Abbildung ökonomischer Sachverhalte in Bilanz und Erfolgsrechnung?

Antwort

Bei der Abbildung ökonomischer Sachverhalte durch Bilanz und Erfolgsrechnung sind verschiedene Abbildungsregeln zu beachten. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Realisationsprinzip**: Erträge dürfen erst dann erfasst werden, wenn sie realisiert sind, d.h., wenn die Leistung erbracht und der Anspruch auf Gegenleistung entstanden ist. 2. **Imparitätsprinzip**: Verluste müssen bereits dann erfasst werden, wenn sie erkennbar sind, auch wenn sie noch nicht realisiert wurden. 3. **Vorsichtsprinzip**: Bei Unsicherheiten sind die Vermögenswerte eher niedriger und die Schulden eher höher zu bewerten, um ein möglichst vorsichtiges Bild der finanziellen Lage zu geben. 4. **Stetigkeitsprinzip**: Die Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden sollen über die Jahre hinweg beibehalten werden, um die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu gewährleisten. 5. **Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip**: Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. 6. **Niederstwertprinzip**: Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen ist der niedrigere Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem aktuellen Marktwert anzusetzen. 7. **Periodenabgrenzung**: Aufwendungen und Erträge sind in der Periode zu erfassen, in der sie wirtschaftlich verursacht wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Diese Regeln sind in den nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland oder den International Financial Reporting Standards (IFRS) verankert.

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