Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass ein einzelner Mitarbeiter in einer Firma einen Inflationsausgleich erhält, während andere Mitarbeiter diesen nicht bekommen. Dies hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ab. Es kann verschiedene Gründe geben, warum ein Arbeitgeber einem bestimmten Mitarbeiter einen Inflationsausgleich gewährt, wie z.B. besondere Leistungen, Verhandlungen oder spezifische Vertragsbedingungen. Es ist jedoch wichtig, dass solche Entscheidungen im Einklang mit den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Unternehmensrichtlinien stehen.