In Deutschland ist die Rechtslage bezüglich der Kostenverteilung in einer Ehe grundsätzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wenn die Ehefrau im gemeinsamen Haus wohnt und der Ehemann die gesamten Kosten trägt, gibt es einige Aspekte zu beachten: 1. **Eheliche Lebensgemeinschaft**: In einer Ehe sind beide Partner verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen. Das bedeutet, dass auch die Ehefrau zur Kostenbeteiligung herangezogen werden kann, insbesondere wenn sie über eigene Einkünfte verfügt. 2. **Hausrat und Wohnrecht**: Wenn das Haus im gemeinsamen Eigentum steht, hat die Ehefrau ein Wohnrecht. Die Kosten für das Haus (z.B. Hypotheken, Nebenkosten) können in der Regel als gemeinschaftliche Ausgaben betrachtet werden. 3. **Unterhalt**: Sollte die Ehefrau nicht in der Lage sein, zur Kostendeckung beizutragen, könnte der Ehemann unter Umständen Unterhalt verlangen, insbesondere wenn die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. 4. **Trennung oder Scheidung**: Im Falle einer Trennung oder Scheidung könnte die Verteilung der Kosten und Vermögenswerte neu verhandelt werden. Hierbei spielen auch die Dauer der Ehe und die finanziellen Verhältnisse beider Partner eine Rolle. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände und die beste Vorgehensweise zu klären.