Nach den §§ 27 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII können verschiedene Personen Pflegefamilien werden. Grundsätzlich sind dies: 1. **Ehepaare**: Verheiratete Paare, die gemeinsa... [mehr]
In Deutschland gibt es einige nicht abgedeckte Bedürfnisse im Bereich der Co-Elternschaft, insbesondere wenn es um rechtliche und soziale Aspekte geht. Hier sind einige Punkte, die oft als unzureichend betrachtet werden: 1. **Rechtliche Anerkennung**: Co-Elternschaft wird rechtlich oft nicht ausreichend anerkannt, insbesondere wenn es um die rechtliche Elternschaft und das Sorgerecht geht. In vielen Fällen muss ein Elternteil das Sorgerecht beantragen, was zu Unsicherheiten führen kann. 2. **Finanzielle Unterstützung**: Es gibt oft keine klaren Regelungen zur finanziellen Unterstützung von Co-Eltern, insbesondere wenn es um Unterhaltszahlungen oder staatliche Leistungen geht. 3. **Zugang zu medizinischen Informationen**: Co-Eltern haben möglicherweise keinen automatischen Zugang zu medizinischen Informationen oder Entscheidungen, die das Kind betreffen, was in Notfällen problematisch sein kann. 4. **Soziale Akzeptanz**: Die gesellschaftliche Akzeptanz von Co-Elternschaft ist oft noch nicht ausreichend entwickelt, was zu Stigmatisierung oder Diskriminierung führen kann. 5. **Regelungen für den Fall von Trennung**: Es fehlen klare rechtliche Regelungen, die festlegen, wie im Falle einer Trennung der Co-Elternschaft das Sorgerecht und die Verantwortung für das Kind geregelt werden. Diese Punkte zeigen, dass es in der Co-Elternschaft noch viele Herausforderungen gibt, die rechtlich und gesellschaftlich angegangen werden müssen.
Nach den §§ 27 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII können verschiedene Personen Pflegefamilien werden. Grundsätzlich sind dies: 1. **Ehepaare**: Verheiratete Paare, die gemeinsa... [mehr]
In Deutschland haben Eltern Anspruch auf Elternzeit von bis zu drei Jahren pro Kind. Diese Zeit kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Die Elternzeit kann bis zu dem Zeitpunkt genommen werd... [mehr]