Darf eine Mutter nach Streit mit ihrer Mutter ihrem Sohn den Kontakt zur Oma verbieten?

Antwort

Grundsätzlich haben Eltern das Recht, über den Umgang ihres minderjährigen Kindes mit anderen Personen zu entscheiden. Das bedeutet, dass eine Mutter ihrem Sohn den Kontakt zur Oma (ihrer eigenen Mutter) verbieten kann, wenn sie das für richtig hält. Dieses Recht ergibt sich aus dem elterlichen Sorgerecht (§ 1626 BGB). Allerdings gibt es auch das sogenannte Umgangsrecht der Großeltern (§ 1685 BGB). Großeltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit ihrem Enkel, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Sollte die Mutter den Kontakt ohne triftigen Grund verbieten und die Großmutter möchte den Kontakt aufrechterhalten, kann sie beim Familiengericht einen Antrag auf Umgang stellen. Das Gericht prüft dann, ob der Kontakt dem Kindeswohl entspricht. Zusammengefasst: Ja, die Mutter kann zunächst den Kontakt verbieten. Die Großmutter kann aber rechtlich dagegen vorgehen, wenn sie meint, dass der Kontakt für das Kind wichtig ist. Letztlich entscheidet das Familiengericht im Sinne des Kindeswohls. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienrecht/umgangsrecht-der-grosseltern-73800).

Kategorie: Familie Tags: Kontaktverbot Oma Streit
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