Wie wird die Frist zur Beantragung von Elternteilzeit berechnet?

Antwort

Die Frist zurtragung von Elternteilzeit Deutschland sich nach dem Bundesterngeld- Elternzeitgesetz (EEG). Hier sind wesentlichen Punkte zurchnung der Frist1. **Anstellung**: Der auf Elternteilzeit musslich beim Arbeitgeber gestellt. 2. **ist**: Der muss spätestens sieben Wochen dem gewünschten Beginn derteilzeit beim Arbeitgeber eingehen. 3. **inn der Elternzeit: Die Elternzeit frühestens mit der des Kindes beginnen. Wenn Elternzeit direkt nach Mutterschutzfrist soll, muss der also spätestens sieben Wochen dem Ende der Mututzfrist gestellt werden. . **Berechnung Frist**: sieben Wochen Frist rückwärts vom gewünschten der Elternteilzeit. Dabei zählen alle Kalertage, also Wochenenden und Feiert. Beispiel- Wenn die Elternzeit am 1. beginnen soll, muss der Antrag spätestens am . November des Vorjahres beim Arbeitgeber eingehen. Es ist rats, den Antrag frühzeitig zu stellen und sich eine Empfangsbestätigung geben lassen, um sicherzustellen, dass die Frist eingehalten wird.

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