Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit als Fahrlehrer in Deutschland ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. 1. **Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)**: Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Erteilung der Fahrlehrererlaubnis fest. Insbesondere § 4 FeV beschreibt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Erlaubnis zu erhalten. Dazu gehören unter anderem: - Ein Mindestalter von 21 Jahren. - Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen. - Eine abgeschlossene Ausbildung oder ein entsprechendes Studium. - Nachweis der Eignung, die durch eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung der charakterlichen Eignung erfolgt. 2. **Straßenverkehrsgesetz (StVG)**: Das StVG regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Straßenverkehr in Deutschland. Es enthält Bestimmungen, die auch für Fahrlehrer relevant sind, insbesondere in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Verantwortung, die Fahrlehrer gegenüber ihren Schülern haben. 3. **Fahrlehrergesetz (FahrlG)**: Dieses Gesetz regelt spezifisch die Berufsausübung der Fahrlehrer. Es definiert die Rechte und Pflichten der Fahrlehrer, die Anforderungen an die Ausbildung und die Prüfungen, die zur Erlangung der Fahrlehrererlaubnis notwendig sind. Zusammengefasst ist die Tätigkeit als Fahrlehrer in Deutschland durch eine Kombination aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt, die sicherstellen sollen, dass Fahrlehrer über die notwendige Qualifikation und Eignung verfügen, um Fahrschüler sicher und kompetent auszubilden.