Ist die Anwesenheitspflicht im theoretischen Fahrschulunterricht juristisch haltbar?

Antwort

Die persönliche Anwesenheitspflicht im theoretischen Fahrschulunterricht ist in Deutschland grundsätzlich juristisch haltbar. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht vor, dass Fahrschüler an einem bestimmten Umfang von Unterrichtseinheiten teilnehmen müssen, um die theoretische Prüfung ablegen zu können. Diese Regelung dient dazu, sicherzustellen, dass die Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse erwerben, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern und unter bestimmten Umständen auch Möglichkeiten für Online-Unterricht oder alternative Lehrmethoden, die die Anwesenheitspflicht auflockern können. Die genauen Regelungen können variieren, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Fahrschule oder der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

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