Die Frage, ob Sex mit geistig behinderten Menschen moralisch verwerflich ist, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Einverständnis und der Fähigkeit zur Einwilligung. Ein zentraler Aspekt ist die Einwilligungsfähigkeit. Menschen mit geistiger Behinderung haben, wie alle anderen auch, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Allerdings muss sichergestellt sein, dass sie die Bedeutung und Konsequenzen sexueller Handlungen verstehen und in der Lage sind, eine informierte und freiwillige Entscheidung zu treffen. Wenn eine Person aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, eine informierte Einwilligung zu geben, wäre es ethisch und rechtlich problematisch, sexuelle Handlungen mit ihr vorzunehmen. In vielen Ländern gibt es Gesetze, die den Schutz von Menschen mit geistiger Behinderung in diesem Kontext regeln. Es ist wichtig, sensibel und respektvoll mit diesem Thema umzugehen und die Rechte und das Wohl der betroffenen Personen stets in den Vordergrund zu stellen.