Wie definiert sich Milchschokolade nach der Kakao-Verordnung?

Antwort

Nach der deutschen Kakao-Verordnung muss Milchschokolade mindestens 25 % Kakaotrockenmasse und mindestens 14 % Milchbestandteile enthalten. Die Milchbestandteile setzen sich aus mindestens 2,5 % Milchfett und mindestens 12 % Magermilchbestandteilen zusammen. Diese Definition stellt sicher, dass Milchschokolade einen bestimmten Mindestgehalt an Kakao und Milch aufweist, um als solche bezeichnet werden zu dürfen.

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