Ein Miterbe kann einer Verfügung, die mittels notarieller Generalvollmacht getroffen wurde, unter bestimmten Umständen widersprechen. Es kommt darauf an, welche Art von Verfügung getroffen wurde und welche Befugnisse die Generalvollmacht umfasst. Eine notarielle Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse, aber sie kann nicht die Rechte der Miterben außer Kraft setzen. Wenn die Verfügung die Erbmasse betrifft, müssen alle Miterben zustimmen, es sei denn, es gibt eine spezielle Regelung im Erbvertrag oder Testament. Falls ein Miterbe der Meinung ist, dass die Verfügung unrechtmäßig ist oder seine Rechte verletzt, kann er rechtliche Schritte einleiten, um die Verfügung anzufechten. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat von einem Anwalt für Erbrecht einzuholen.