Meine Mutter schenkt meiner Schwester ein Haus im Wert von 280.000 € und stirbt 5 Jahre später. Mein Vater ist tot. Wie hoch ist mein Pflichtteil beim Erbe?

Antwort

Der Pflichtteil beim Erbe richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil. Wenn deine Mutter stirbt und dein Vater bereits verstorben ist, bist du als Kind pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Angenommen, du und deine seid die einzigen Kinder, dann wäre der gesetzliche Erteil für jedes Kind 50 % des Nachlasses. Der Pflichtteil beträgt somit 25 % des Nachlasses. Da deine Mutter deiner Schwester ein Haus im Wert von 280.000 € geschenkt hat, wird diese Schenkung in der Regel dem Nachlass hinzugerechnet, wenn sie innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod der Mutter erfolgt ist (Abschmelzungsregelung nach § 2325 BGB). Wenn der Nachlass deiner Mutter (ohne das Haus) beispielsweise 100.000 € beträgt, würde der fiktive Nachlass 380.000 € (100.000 € + 280.000 €) betragen. Dein gesetzlicher Erbteil wäre dann 190.000 € (50 % von 380.000 €), und dein Pflichtteil wäre 95.000 € (25 % von 380.000 €). Es ist ratsam, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren, um die genaue Berechnung und rechtliche Beratung zu erhalten.

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