Die Zuordnungsprozesse für Lieferwechsel laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) beziehen sich auf die Regelungen und Verfahren, die sicherstellen, dass der Wechsel des Lieferanten für Strom oder Gas reibungslos und transparent abläuft. Diese Prozesse umfassen in der Regel folgende Schritte: 1. **Kundenantrag**: Der Kunde beantragt den Wechsel zu einem neuen Lieferanten. Dies kann in der Regel online oder schriftlich erfolgen. 2. **Bestätigung des neuen Lieferanten**: Der neue Lieferant bestätigt den Wechselantrag und informiert den bisherigen Lieferanten. 3. **Datenübermittlung**: Der alte und der neue Lieferant tauschen relevante Kundendaten aus, um den Wechsel zu koordinieren. 4. **Zählerstandserfassung**: In vielen Fällen wird der aktuelle Zählerstand erfasst, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Dies kann durch den Kunden selbst oder durch einen Techniker erfolgen. 5. **Wechseltermin**: Der Wechsel wird zu einem festgelegten Termin vollzogen, an dem der neue Lieferant die Versorgung übernimmt. 6. **Abrechnung**: Nach dem Wechsel erfolgt die Abrechnung durch den alten und den neuen Lieferanten, wobei der alte Lieferant die letzten Verbrauchsdaten berücksichtigt. Die BNetzA stellt sicher, dass diese Prozesse transparent und kundenfreundlich gestaltet sind, um einen fairen Wettbewerb im Energiemarkt zu fördern. Für detaillierte Informationen und aktuelle Regelungen empfiehlt es sich, die offiziellen Veröffentlichungen der BNetzA zu konsultieren.