Kann ich Widerspruch gegen die Gasrechnung einlegen, wenn der Netzbetreiber die Verbrauchsprognose für die Gasbremse zu niedrig eingeschätzt hat?

Antwort

Ja, du kannst gegen die Gasrechnung Widerspruch einlegen, wenn du der Meinung bist, dass die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zu niedrig war und dies zu einer fehlerhaften Abrechnung geführt hat. Es ist wichtig, dass du deinen Widerspruch schriftlich einreichst und dabei die Gründe für deinen Einspruch klar darlegst. Zudem solltest du alle relevanten Unterlagen, wie z.B. deine bisherigen Rechnungen und den aktuellen Verbrauch, beifügen. Es kann auch hilfreich sein, den Netzbetreiber direkt zu kontaktieren, um das Problem zu klären, bevor du einen formellen Widerspruch einlegst.

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