Im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden drei Verbrauchskategorien für Unternehmen und Einrichtungen unterschieden. Diese Kategorien richten sich nach dem jährlichen Energieverbrauch und sind wie folgt definiert: 1. **Kategorie 1:** Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh). 2. **Kategorie 2:** Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 500 Megawattstunden (MWh) bis einschließlich 2,5 GWh. 3. **Kategorie 3:** Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 50 MWh bis einschließlich 500 MWh. Diese Einteilung ist relevant für die Pflichten zur Durchführung von Energieaudits, zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Die genauen Schwellenwerte und Pflichten können im Gesetzestext nachgelesen werden: [Energieeffizienzgesetz (EnEfG)](https://www.gesetze-im-internet.de/eneffg/)