Was sind die drei Verbrauchskategorien im Energieeffizienzgesetz?

Antwort

Im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) werden drei Verbrauchskategorien für Unternehmen und Einrichtungen unterschieden. Diese Kategorien richten sich nach dem jährlichen Energieverbrauch und sind wie folgt definiert: 1. **Kategorie 1:** Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh). 2. **Kategorie 2:** Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 500 Megawattstunden (MWh) bis einschließlich 2,5 GWh. 3. **Kategorie 3:** Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 50 MWh bis einschließlich 500 MWh. Diese Einteilung ist relevant für die Pflichten zur Durchführung von Energieaudits, zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen. Die genauen Schwellenwerte und Pflichten können im Gesetzestext nachgelesen werden: [Energieeffizienzgesetz (EnEfG)](https://www.gesetze-im-internet.de/eneffg/)

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