Die Tarifierung des Elektroenergiebezugs in Industrie und Gewerbe kann je nach Land, Region und Energieversorger vari. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige gäng Tarifmodelle: 1. **Lespreistarif**: Hierbei wird der Preis nach der maximal abgenommenen Leistung (kW) und der verbrauchten Energie (kWh) berechnet. Unternehmen zahlen also sowohl für die Menge an Energie, die sie verbrauchen, als auch für die höchste Leistungsspitze, die sie in einem bestimmten Zeitraum erreichen. 2. **Lastgangtarif**: Dieser Tarif basiert auf dem tatsächlichen Lastprofil des Unternehmens. Der Energieverbrauch wird in kurzen Intervallen (z.B. 15 Minuten) gemessen, und der Preis richtet sich nach dem zeitlichen Verlauf des Verbrauchs. 3. **Zeitabhängiger Tarif**: Die Preise variieren je nach Tageszeit, Wochentag oder Jahreszeit. Beispielsweise können die Tarife während der Spitzenlastzeiten höher sein und während der Nebenzeiten niedriger. 4. **Vertraglich vereinbarte Tarife**: Große Unternehmen können oft individuelle Verträge mit Energieversorgern aushandeln, die auf ihrem spezifischen Verbrauchsprofil und ihren Anforderungen basieren. 5. **Ökostromtarife**: Einige Unternehmen entscheiden sich für Tarife, die ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Diese können teurer sein, bieten aber den Vorteil einer umweltfreundlicheren Energieversorgung. Für detaillierte Informationen und spezifische Tarife ist es ratsam, sich direkt an den jeweiligen Energieversorger zu wenden oder deren Website zu besuchen.