Wird die Stilllegung des Gasanschlusses nach dem Heizungsgesetz gefördert?

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Ja, die Stilllegung des Gasanschlusses kann im Rahmen der Förderprogramme zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet) mitgefördert werden. Konkret ist dies im Zusammenhang mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) relevant. Wenn du eine alte Gasheizung durch eine klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasseheizung, Anschluss an ein Wärmenetz) ersetzt, werden im Rahmen der BEG nicht nur die Anschaffung und Installation der neuen Heizung, sondern auch „notwendige Umfeldmaßnahmen“ gefördert. Dazu zählt ausdrücklich auch die fachgerechte Stilllegung und der Rückbau des alten Gasanschlusses und der Gasleitungen. **Wichtige Hinweise:** - Die Förderung gilt nur, wenn im Zuge des Heizungstauschs eine förderfähige neue Heizungsanlage eingebaut wird. - Die Kosten für die Stilllegung müssen im Förderantrag mit angegeben werden. - Die genauen Förderbedingungen und -höhen findest du auf den Seiten des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html) und der [KfW](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude-Wohngebäude-(BEG-WG)/). **Fazit:** Die Stilllegung des Gasanschlusses ist als Teil der förderfähigen Umfeldmaßnahmen im Rahmen der BEG grundsätzlich förderfähig, sofern sie im Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen, förderfähigen Heizung steht.

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