Muss die Stadtverwaltung ein Wärmenetz öffentlich ausschreiben?

Antwort

Ob die Stadtverwaltung ein Wärmenetz öffentlich ausschreiben muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den geltenden Vergaberechtsvorschriften und der Höhe des Auftragswertes. In Deutschland sind öffentliche Aufträge in der Regel nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Vergabeverordnungen (VgV) auszuschreiben, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Für die Errichtung und den Betrieb eines Wärmenetzes könnte es sich um einen öffentlichen Auftrag handeln, der eine Ausschreibung erforderlich macht, um Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die je nach spezifischem Projekt und den beteiligten Akteuren variieren können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Vergabestelle oder einem Rechtsberater über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu informieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten