In Bayern unterliegt die Installation von Photovoltaik-Freiflächenanlagen verschiedenen rechtlichen Regelungen. Zunächst ist das Baugesetzbuch (BauGB) relevant, das die Genehmigungspflicht für Bauvorhaben regelt. Für Freiflächenanlagen ist in der Regel eine Baugeneigung erforderlich, es sei denn, die Anlage fällt unter bestimmte Ausnahmen. Zusätzlich sind die jeweiligen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden zu beachten, da diese festlegen, welche Flächen für die Nutzung von Photovoltaikanlagen geeignet sind. In vielen Fällen müssen auch Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, insbesondere wenn die Anlage in ökologisch sensiblen Gebieten errichtet werden soll. Des Weiteren gibt es Förderprogramme und gesetzliche Regelungen, die den Betrieb von Photovoltaikanlagen betreffen, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom regelt. Es ist ratsam, sich vor der Planung und Installation einer PV-Freiflächenanlage umfassend über die spezifischen Anforderungen und Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Gemeinde oder einem Fachanwalt für Baurecht zu informieren.