Ja, gemäß der bayerischen Solarpflicht für Nichtwohngebäude musst du die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) melden. Die Solarpflicht ist in Art. 44a des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) geregelt. Die Einhaltung der Solarpflicht ist gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen. **Das bedeutet konkret:** - Beim Bauantrag oder der Bauanzeige für das betroffene Nichtwohngebäude musst du angeben, wie die Solarpflicht erfüllt wird (z. B. durch eine PV-Anlage). - Nach der Fertigstellung der PV-Anlage ist der Nachweis über die Umsetzung ebenfalls bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. **Zusätzlich:** - Die Inbetriebnahme der PV-Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. - Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden: [Marktstammdatenregister](https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR). **Fazit:** Du musst die Installation sowohl bei der Bauaufsichtsbehörde (im Rahmen des Bauverfahrens) als auch beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister melden.