Ist ein Gesamtauftrag im Förderprogramm Energienutzungspläne von Bayern Innovativ Voraussetzung für eine Förderung?

Antwort

Nein, im Förderprogramm „Energienutzungspläne“ von Bayern Innovativ ist es nicht zwingend erforderlich, einen Gesamtauftrag zu vergeben, um eine Förderung zu erhalten. Es ist auch möglich, mehrere Teilaufträge zu vergeben, beispielsweise für unterschiedliche Leistungsphasen oder Fachbereiche. Allerdings müssen alle geplanten Maßnahmen und Aufträge im Förderantrag klar dargestellt und begründet werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Vergabe den geltenden Vergaberichtlinien entspricht und die Gesamtmaßnahme förderfähig bleibt. Weitere Informationen und die aktuellen Förderrichtlinien findest du direkt bei [Bayern Innovativ – Energienutzungspläne](https://www.bayern-innovativ.de/de/foerderprogramme/energienutzungsplaene).

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